Finanzierung

 

Jedem Intensivpflichtigem Patient wird das Recht

auf häusliche Betreuung und Pflege offiziell zugesichert.

Es gilt das Grundprinzip „ambulant vor stationär„

 

Da diese Betreuung und Vorsorge sehr aufwendig ist

steht die Finanzierung auf drei Standbeinen.

 

Die Kosten der Behandlungspflege werden von der

     Krankenkasse übernommen (fünftes Sozialgesetzbuch SGB V).

 

Die Kosten der Grundpflege werden, je nach Pflegestufe,

     von der Pflegeversicherung übernommen (elftes Sozialgesetzbuch SGB XI)

 

Meist entsteht hier eine kleine Finanzierungslücke. Diese kann entweder

     durch Eigenleistung der Angehörigen oder Eigenbeteiligung des

     Patienten geschlossen werden.

     In vielen Fällen lohnt es sich, beim Sozialamt einen Antrag auf

    „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.

Kontakt

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