Finanzierung
Jedem Intensivpflichtigem Patient wird das Recht
auf häusliche Betreuung und Pflege offiziell zugesichert.
Es gilt das Grundprinzip „ambulant vor stationär„
Da diese Betreuung und Vorsorge sehr aufwendig ist
steht die Finanzierung auf drei Standbeinen.
☆ Die Kosten der Behandlungspflege werden von der
Krankenkasse übernommen (fünftes Sozialgesetzbuch SGB V).
☆ Die Kosten der Grundpflege werden, je nach Pflegestufe,
von der Pflegeversicherung übernommen (elftes Sozialgesetzbuch SGB XI)
☆ Meist entsteht hier eine kleine Finanzierungslücke. Diese kann entweder
durch Eigenleistung der Angehörigen oder Eigenbeteiligung des
Patienten geschlossen werden.
In vielen Fällen lohnt es sich, beim Sozialamt einen Antrag auf
„Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
Außerklinische Intensivpflege Rückenwind
